Hohe Mehrkosten durch Aut-idem-VerbotÜber Verordnungen mit ärztlich gekennzeichnetem „Aut-idem“-Kreuz (Substitutionsverbot), die ungewollt zu Problemen bei der Versorgung führen, berichteten wir schon in mehreren Retax-Newslettern. Nicht selten beruht das ärztliche Substitutionsverbot auf Bedenken oder Befürchtungen der Patienten, die zwar nicht immer ausschließlich medizinisch zu begründen sind, gleichwohl aber aufgrund mangelnder Compliance letztlich auch den Therapieerfolg gefährden können. Aber es gibt auch Fälle, in denen durch ein entsprechendes Informationsgespräch in der Apotheke ein vom Arzt gesetztes Substitutionsverbot seine Notwendigkeit verliert. Nun reicht es leider nicht aus, wenn der Arzt in Rücksprache mit der Apotheke zustimmt, sein Substitutionsverbot aufzuheben, da es der Apotheke selbst mit ärztlicher Zustimmung vertraglich nicht erlaubt ist, ein ärztliches Austauschverbot aufzuheben. Nachfolgend ein Fall aus dem Apothekenalltag: Krankenkasse: LKK Seit 01.04.2015 gilt für Präparate mit „Rivastigmin“ ein Festbetrag in Höhe von 65,68 €. |