Formretax BtM: Gefährdet Kleinschreibung die Arzneimittelsicherheit?

Retaxationen aufgrund von Formfehlern kommen nach wie vor häufig in Apotheken vor, wie bereits in verschiedenen Retax-Newslettern zu lesen war (z. B. Newsletter vom 19.03.2015:
Null-Retaxationen aufgrund von BtM-Formfehlern).

Nachfolgend eine weitere BtM-Nullretax, der eine pharmazeutisch korrekte Patientenversorgung voraus ging. Dabei wurde weder die Arzneimittelsicherheit gefährdet, noch ein finanzieller Nachteil für die Krankenkasse oder die Solidargemeinschaft verursacht.

Retaxiert wurden zwei BtM-Verordnungen mit einer Retaxsumme von insgesamt 1062,87 Euro.

Rezept 1:

Krankenkasse: Audi BKK (IK 8534160)

Zwei Verordnungen über: Palexia Retard 200 mg 100 St.

Verordnungsdatum: 01.07.2014 und 24.07.2014

Der verordnende Arzt hatte beachtet, dass bereits bei einer Verordnung und ab einer Tablettenzahl vom 77 St. à 232,95 mg Tapentadol die zulässige Höchstmenge von 18.000 mg überschritten wurde und daher die Verordnungen jeweils mit dem gesetzlich vorgegeben Hinweis für die Ausnahmeverordnung bedruckt.

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