Formretax BtM: Gefährdet Kleinschreibung die Arzneimittelsicherheit? Retaxationen aufgrund von Formfehlern kommen nach wie vor häufig in Apotheken vor, wie bereits in verschiedenen Retax-Newslettern zu lesen war (z. B. Newsletter vom 19.03.2015: Nachfolgend eine weitere BtM-Nullretax, der eine pharmazeutisch korrekte Patientenversorgung voraus ging. Dabei wurde weder die Arzneimittelsicherheit gefährdet, noch ein finanzieller Nachteil für die Krankenkasse oder die Solidargemeinschaft verursacht. Retaxiert wurden zwei BtM-Verordnungen mit einer Retaxsumme von insgesamt 1062,87 Euro. Rezept 1: Krankenkasse: Audi BKK (IK 8534160) Der verordnende Arzt hatte beachtet, dass bereits bei einer Verordnung und ab einer Tablettenzahl vom 77 St. à 232,95 mg Tapentadol die zulässige Höchstmenge von 18.000 mg überschritten wurde und daher die Verordnungen jeweils mit dem gesetzlich vorgegeben Hinweis für die Ausnahmeverordnung bedruckt. |