Hilfsmittelgenehmigung nachträglich widerrufen

Der Hilfsmittelbereich entwickelt sich angesichts kaum noch überschaubarer Einzelverträge, differenziert nach Produktgruppen und Krankenkassen, einer oft unter dem Einkaufspreis der Apotheke liegenden Vergütung und einem hohen Retaxrisiko zunehmend zu einem „Verlustgeschäft für die Durchschnittsapotheke“.

Angesichts des Retaxrisikos und unterschiedlicher Genehmigungsgrenzen gehen Apotheken immer häufiger den Weg, sich trotz eines Betritt zum jeweiligen Liefervertrag ihre Versorgung durch die Krankenkasse vorab genehmigen zu lassen.

Allerdings mussten wir schon häufig über Hilfsmittel-Retaxationen berichten, bei denen eine vorab erteilte Kassen-Genehmigung nach erfolgter Versorgung trotzdem retaxiert wird.

Neu war allerdings auch für die Mitglieder des DAP-Retaxforums die Variante, dass eine Hilfsmittelversorgung zunächst von der Krankenkasse erteilt wurde, später jedoch per Fax durch Übertragung der durchgestrichenen ursprünglichen Genehmigung und einer handschriftlichen Ergänzung widerrufen wurde.


Abb. Widerruf „formlos“ per Fax

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