Retax trotz Vorlage von Zuzahlungsbefreiung

Obwohl die Vertragsvereinbarungen bezüglich der gesetzlichen Zuzahlung, die von Apotheken einzuziehen ist, sehr einheitlich und interpretationssicher formuliert sind, sind die Apotheken auch in diesem Bereich nicht vor Retaxationen sicher, wie der nachfolgende Fall zeigt.

Gleich in drei Fällen wurden die (zu Recht) nicht erhobenen Zuzahlungen der Apotheke in Rechnung gestellt, obwohl die Patientin einen Ausweis über die Zuzahlungsbefreiung vorlegte:

Retax 1: Zuzahlung Insulinkanülen 3,13 Euro

Krankenkasse: IKK classic HV Dresden (IK 7202793)

Verordnungsdatum: 27.01.2014

Zuzahlung: wurde der Apotheke in Höhe von 3,13 Euro in Rechnung gestellt

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