T-Rezept: Retax über 13.000 €

Verordnungen über Präparate, die Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, sind in Apotheken eher selten anzutreffen. Erhält jedoch eine Apotheke eine derartige Verordnung, so ist aufgrund der fruchtschädigenden Wirkung eine Reihe von Vorschriften zu beachten.


Abb. T-Rezept (Muster BfArM)

Selbst beim kleinsten Formfehler muss die Apotheke mit einer Retaxation (Vollabsetzung) rechnen. Da es sich bei diesen Verordnungen meist um Dauerverordnungen hochpreisiger Präparate handelt, ist bei fehlerhaften Versorgungen in den Folgemonaten ggf. mit weiteren Retaxationen zu rechnen. Diese summieren sich nicht selten zu existenzbedrohenden Beträgen.

Nun sehen die Sozialgerichte fehlende Angaben auf T-Rezepten überwiegend nicht als „Formfehler“ an und lehnen entsprechende Klagen betroffener Apotheken in der Regel ab, selbst wenn es sich um hohe Rezeptsummen handelt.

Dennoch handelt es sich bei der nachfolgenden Retaxation um einen besonderen Einzelfall, denn der auf dem ursprünglichen Rezept waren der Arztstempel plus Unterschrift zunächst vorhanden, diese wurden dann aber bei einer Rezeptneuausstellung vergessen, die wegen irrtümlich abgebrachten vier Kreuzen erforderlich war:

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