Muss die Apotheke Anlage III der AM-RL beachten?Die Frage, ob eine Verordnung trotz Verordnungsausschluss erstattet werden kann, führt oft zu strittigen Fällen zwischen Arzt und Krankenkassen, nicht zuletzt aus dem Grund, dass es zu Verordnungsausschlüssen vielfach Ausnahmen und Erweiterungen dieser Ausnahmen gibt – diese können trotzdem nicht alle Verordnungsfälle abschließend regeln. Retaxiert wird allerdings häufig letztlich die Apotheke, wie im nachfolgenden Fall der Versorgung einer Tumorpatientin: Das zulasten der AOK Plus (IK 5998018) für eine 49-jährige Tumorpatientin verordnete „Faktor AF2“ Präparat wurde vom Arzt einer naturheilkundlichen Klinik mit dem Zusatz „zur adjuvanten Tumortherapie, von KK genehmigt“ versehen (grüner Rahmen, siehe Abb.). Da von der Apothekensoftware, abgesehen von der Überschreitung der „größten Messzahl“ gem. PackungsV zu Recht kein Hinweis auf Abgabebeschränkungen der Apotheke angezeigt wurde, war dieser ärztl. Vermerk Grund genug, die Patientin mit der benötigten apothekenpflichtigen Arznei zu versorgen. Dennoch wurde der versorgenden Apotheke die Erstattung der entstandenen Kosten in Höhe von 835,39 Euro mit der Begründung „GKV Erstattungsausschluss OTC, bitte Genehmigung einreichen!“ verweigert: |