Akutversorgung bei Dauertherapie nicht nachvollziehbarSelbst in der närrischen Zeit sind manche Retaxbegründungen kaum nachvollziehbar, zumal dann nicht, wenn sie offensichtlich ernst gemeint waren. Retaxiert von: Syntela IT-Dienstleistungs-GmbH im Auftrag der BKK advita (IK 108029306) Die Verordnung wurde am gleichen Tag für einen Patienten ausgestellt, deren Wohnort sich etwa 20 km vom Sitz der retaxierten Apotheke befindet. Die dort ansässige Apotheke war zum Zeitpunkt der Rezeptvorlage bereits geschlossen. Die Apotheke hat sich daher auf den gesetzlich vorgegebenen Rahmen der ApBetrO und die hierzu im § 4 (3) Rahmenvertrag vereinbarten näheren Bestimmungen berufen und eine „Akutversorgung“ geltend gemacht: |