Kein Ende bei BtM-FormretaxationenAls Ende 2011 eine Welle von BtM-Formretaxationen nicht nur die Apotheken finanziell belastete, sondern auch die unverzügliche Patientenversorgung erschwerte, interessierten sich zunehmend auch Politik und Medien für dieses Problem. Aufgrund des öffentlichen Interesses verzichteten damals die retaxierenden BKKen auf ihre Form-Retaxationen und schlossen entsprechende Vereinbarungen mit den damals vorwiegend betroffenen Apothekerverbänden. Diese Vereinbarungen zum 01.03.2012 sollten künftig Retaxationen darauf begrenzen, den Kassen tatsächlich entstandene Vermögensnachteile auszugleichen. Dass damals in den Medien berichtet wurde, dass der Streit um BtM-Retaxationen bundesweit beendet sei, sorgte für große Erleichterung bei den Patienten und den Apotheken. Dass eine von den übrigen Landesapothekerverbänden angestrebte ähnliche Vereinbarung wie in Nordrhein und Westfalen-Lippe, oder gar eine bundesweite Vereinbarung für alle GKV-Kassen im Rahmenvertrag anschließend jedoch nicht mehr zustande kam, fand jedoch kaum noch Beachtung. Retax-Fall 1: Fehlendes „A“ Krankenkasse: DAK Gesundheit (IK 101560000) Die Rezeptprüfstelle der DAK retaxierte auf eine Packung à 50 St., da die Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge von 2400 mg innerhalb von 30 Tagen einen besonderen ärztl. Vermerk in Form eines „A“ erfordert, der hier jedoch nicht aufgebracht wurde. Formal reicht hierfür lt. BtMVV gem. § 9 BtMVV weder der durch den Arzt angebrachte Vermerk „2 x !“, noch der Zusatz „insg. 100 St.“ aus. Deshalb retaxierte die Prüfstelle der DAK, obwohl der Versicherte medizinisch und pharmazeutisch korrekt versorgt wurde, die abgegebene Menge für einen Dauerpatienten auch wirtschaftlich sinnvoll war und ihr kein finanzieller Schaden entstanden ist. |