Datenprobleme: Die Apotheke zahlt – Teil 2In unserem letzten Beitrag über Datenprobleme in der Apotheke hatten wir gezeigt, dass die Vereinbarungen bezüglich der Weitergabe von EDV-Daten im Rahmenvertrag ca. 9 Seiten und mehrere Anlagen füllen, die rechtzeitige Weitergabe an die Apotheken-Softwarehäuser und die Haftung der Apotheken für falsche EDV-Daten im Rahmenvertrag jedoch nur am Rande erwähnt werden. Führt ein Datenfehler zu einer Retaxation, so zahlt dafür in der Regel die Apotheke. Nachfolgend die Antwort einer Krankenkasse auf einen entsprechenden Einspruch einer Apotheke: Dass Softwarefehler auch bei Betäubungsmitteln vorkommen, zeigt unser heutiger Beitrag: Krankenkasse: LKK Niederb./Opf./Schwab (IK 109008837) Entdeckt wurde das Datenproblem bei der nochmaligen Rezeptkontrolle in der Apotheke, es handelt sich also noch nicht um eine Retaxation. |