Datenprobleme: Die Apotheke zahlt – Teil 2

In unserem letzten Beitrag über Datenprobleme in der Apotheke hatten wir gezeigt, dass die Vereinbarungen bezüglich der Weitergabe von EDV-Daten im Rahmenvertrag ca. 9 Seiten und mehrere Anlagen füllen, die rechtzeitige Weitergabe an die Apotheken-Softwarehäuser und die Haftung der Apotheken für falsche EDV-Daten im Rahmenvertrag jedoch nur am Rande erwähnt werden.

Führt ein Datenfehler zu einer Retaxation, so zahlt dafür in der Regel die Apotheke. Nachfolgend die Antwort einer Krankenkasse auf einen entsprechenden Einspruch einer Apotheke:


Abb.: Einspruchsablehnung wg. Softwarefehler (aus dem Schreiben einer BKK)

Dass Softwarefehler auch bei Betäubungsmitteln vorkommen, zeigt unser heutiger Beitrag:

Krankenkasse: LKK Niederb./Opf./Schwab (IK 109008837)

Verordnet: Oxycodon HCL AL 10 mg RET 50St./N2 RET

Abgabe: Oxycodon HCL ABZ 10 mg RET 50St./N2 RET

Abgabedatum: 15.01.2015

Entdeckt wurde das Datenproblem bei der nochmaligen Rezeptkontrolle in der Apotheke, es handelt sich also noch nicht um eine Retaxation.

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