Retax: Was sind die „3 Günstigsten“? In § 4 (4) des Rahmenvertrags ist eindeutig geregelt, welche Arzneimittel abgegeben werden dürfen, sofern die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht in Frage kommt. Die Problematik der „3 Günstigsten“ wirft dabei häufig Fragen auf, wie nachfolgender Fall zeigt. Krankenkasse: Shell BKK/LIFE (IK 1520147) § 4 (4) Rahmenvertrag regelt für den Fall dass die vorrangig abzugebende Rabattarznei in akuten Fällen nicht verfügbar ist, die vereinbarte Alternativversorgung: |