Retax: Was sind die „3 Günstigsten“?

In § 4 (4) des Rahmenvertrags ist eindeutig geregelt, welche Arzneimittel abgegeben werden dürfen, sofern die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht in Frage kommt. Die Problematik der „3 Günstigsten“ wirft dabei häufig Fragen auf, wie nachfolgender Fall zeigt.
Hier nahm eine Apotheke die Retaxation einer Taxdifferenz von vermeintlich nur einem Cent in Kauf, um einer Schmerzpatientin den nochmaligen Weg in die Apotheke zu ersparen.

Krankenkasse: Shell BKK/LIFE (IK 1520147)

Verordnet: Naproxen 500 Hexal TAB N3 100 St.

Abgabedatum: 28.08.2014

§ 4 (4) Rahmenvertrag regelt für den Fall dass die vorrangig abzugebende Rabattarznei in akuten Fällen nicht verfügbar ist, die vereinbarte Alternativversorgung:

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