Aktuelle Retax-Falle

Bitte keine Zuzahlungsbefreiung angeben!

Es sind nicht nur Retaxationen oder versorgungsbehindernde Vorschriften, die den Apotheken die tägliche Arzneimittelversorgung erschweren, mitunter sind es auch nicht erforderliche Vermerke von Arztpraxen, die für unnötigen Ärger sorgen.

Eines dieser Probleme beschäftigt Apothekenteams schon seit vielen Jahren, der unnötige Rezeptvermerk: „Dieses Präparat ist zuzahlungsbefreit.“

Der Fall:

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