Aktuelle Retaxfalle

Fehlende Gebrauchsanweisung bei Rezepturen wird weiterhin retaxiert

Die Vorschrift, dass Rezepturverordnungen zur Herstellung in der Apotheke eine Gebrauchsanweisung enthalten müssen, fand sich schon immer in § 2 (1) der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV):


Obwohl sich die AMVV vorrangig an die Ärzteschaft wendet, mussten die Apotheken immer wieder diesbezüglich den verordnenden Arzt kontaktieren, da bei Fehlen der Gebrauchsanweisung diese nachgetragen werden musste.

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