Fehlende Gebrauchsanweisung bei Rezepturen wird weiterhin retaxiertDie Vorschrift, dass Rezepturverordnungen zur Herstellung in der Apotheke eine Gebrauchsanweisung enthalten müssen, fand sich schon immer in § 2 (1) der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV):
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