Retax-Falle Biologicals: Keine Wirkstoffverordnung erlaubt
Bei Biologicals gelten strengere Regeln für den Austausch gegen Alternativpräparate. Diese Vorgaben wurden in den für alle GKV-Kassen gültigen Rahmenvertrag übernommen und müssen von allen Apotheken und allen GKV-Kassen im Interesse der Patientensicherheit eingehalten werden.
Dass es in diesem Bereich dennoch häufig zu Retaxationen kommt, vor allem bei Präparaten mit dem Wirkstoff Filgrastim, berichteten wir bereits des Öfteren in unseren Newslettern.
Vor ein paar Tagen erhielten wir von einer Apotheke sogar eine weitere KKH-Filgrastim-Retax:
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