Welche Aut-idem-Kennzeichnung muss seit dem 01. Juni 2016 von den Kassen akzeptiert werden?
Nicht nur, dass das Aut-idem-Kreuz in manchen Bereichen mittlerweile nicht mehr beachtet werden muss (Import/Original-Austausch) oder unnötig ist (Substitutionsverbote der Anlage VII b der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA), es spielte bis zum 01. Juni 2016 auch eine Rolle, in welcher Form der Arzt sein Substitutionsverbot vermerkte.
Beanstandet wurde auch, wenn das Aut-idem-Kreuz nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Kästchens angebracht, es in der Praxis nicht aufgedruckt, ein manuelles Kreuz nicht zusätzlich unterschrieben, eine nicht zugelassene Form der Kennzeichnung oder ein Substitutionsverbots-Stempel verwendet wurde.
Zumindest bei der Form der Aut-idem-Kennzeichnung konnten die Apotheken im Rahmen der Schiedsstellenentscheidung erreichen, dass nach der Neufassung …
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