Achtung: Arzneimittelrechtliche Retaxationen – Teil 2

In Teil 1 unseres Beitrags über derzeit vermehrt gemeldete arzneimittelrechtliche Retaxationen hatten wir am Beispiel des Zulassungswiderrufs von flüssigen MCP-Zubereitungen zur oralen Anwendung berichtet.

Offenbar werden auch wieder vermehrt BtM-rechtliche Verstöße beanstandet.

Auch bei der nachfolgend beschriebenen Retaxation kann darüber gestritten werden, ob die Rezeptbelieferung tatsächlich eine gravierende Gefährdung der Arzneimittelsicherheit darstellte:


Retax-Beispiel 2: Palexia ret. 200 mg 100 St. N3

Krankenkasse:  BKK Audi; IK 8534160
Verordnet am 21.03.2014: Palexia ret. 200 mg 100 St. N3
(ohne dass der Arzt die gewünschte Höchstmengenüberschreitung dokumentiert hatte)


Die hier vorliegende Retaxation zeigt einige besondere Umstände, die durchaus Zweifel aufkommen lassen, weshalb hier ausschließlich und in voller Höhe (533 Euro) die versorgende Apotheke finanziell haften soll.

» Lesen Sie hier weiter!