Achtung: Arzneimittelrechtliche Retaxationen – Teil 2In Teil 1 unseres Beitrags über derzeit vermehrt gemeldete arzneimittelrechtliche Retaxationen hatten wir am Beispiel des Zulassungswiderrufs von flüssigen MCP-Zubereitungen zur oralen Anwendung berichtet. Offenbar werden auch wieder vermehrt BtM-rechtliche Verstöße beanstandet. Auch bei der nachfolgend beschriebenen Retaxation kann darüber gestritten werden, ob die Rezeptbelieferung tatsächlich eine gravierende Gefährdung der Arzneimittelsicherheit darstellte:
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| Krankenkasse: | BKK Audi; IK 8534160 |
| Verordnet am 21.03.2014: | Palexia ret. 200 mg 100 St. N3 (ohne dass der Arzt die gewünschte Höchstmengenüberschreitung dokumentiert hatte) |
Die hier vorliegende Retaxation zeigt einige besondere Umstände, die durchaus Zweifel aufkommen lassen, weshalb hier ausschließlich und in voller Höhe (533 Euro) die versorgende Apotheke finanziell haften soll.