Achtung: Arzneimittelrechtliche Retaxationen – Teil 1Mit großem Interesse verfolgen die Beteiligten die gegenwärtigen Diskussionen und Stellungnahmen zu den sogenannten „Nullretaxationen“, die nach einem entsprechenden Urteil des BSG vom 02.07.13 (B 1 KR 5/13 R) für die Apotheken weiterhin ein Problem darstellen. Das Urteil bezog sich zwar nur auf die unbegründete Nichtbeachtung vorrangiger Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V, allerdings wird immer wieder berichtet, dass seit der Urteilsverkündung zunehmend auch andere „Fehler“ mit Vollabsetzungen sanktioniert werden. Auch mit dem neuen GKV-VSG (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) ist keine Klarstellung der Situation zu erwarten, voraussichtlich wird dort nur die Aufforderung an die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Apotheker ausgesprochen, im Rahmenvertrag eigenverantwortlich zu regeln, wann Null-Retaxationen künftig ganz oder teilweise unterbleiben müssen. Die Standesvertretung der Apotheker setzt auf eine gesetzlich verbindliche Frist, ab wann bei Nichteinigung die Schiedsstelle angerufen werden muss, während der GKV-Spitzenverband die Meinung vertritt, dass auch formale Vorgaben der Arzneimittelsicherheit dienen und es sich bei entsprechenden Verstößen keineswegs um unbedeutende Formfehler handeln würde, weshalb diese auch weiterhin mit Vollabsetzungen sanktioniert werden müssten. Ein Blick auf aktuell ausgesprochene Null-Retaxationen zeigt, dass derzeit nicht nur die unbegründete Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln eine Null-Retaxation nach sich zieht, sondern dass vermehrt auch arzneimittelrechtliche Begründungen für Null-Retaxationen herangezogen werden. Ob in diesen Fällen eine gravierende Gefährdung der Arzneimittelsicherheit die Folge der Rezeptbelieferung war, wird anhand von Beispielen diskutiert:
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| Krankenkasse: | DAK-Gesundheit; IK 1767997 |
| Verordnet am 17.04.2014: | MCP AL Tropfen LOE N1 20 ml |
| Abgabe: | Am Tag der ärztlichen Verordnung nach Rücksprache mit dem Arzt unter Geltendmachung von Pharm. Bedenken, da die Tropfen dringend benötigt wurden. |
Der Rückruf der in jedem Notdienst bis dahin unverzichtbaren MCP-Tropfen am 17.04.2014 verursachte in den Apotheken immense Aufregung.