Aktuelle Retax-Falle

22.800 Euro für ein verbrauchtes Farbband?

Natürlich müssen ärztliche Verordnungen auch für die belastete Krankenkasse lesbar sein. Schließlich will man dort überprüfen, ob die Apotheke das Rezept korrekt beliefert und was die Abrechnungsstelle der Apotheke in den EDV-Abrechnungssatz übernommen hat.
Nun kennt wahrscheinlich jede Apotheke das Problem, dass ärztliche Verordnungen wegen verbrauchter Farbbänder/Tintenpatronen – entgegen den Vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen – nur noch schwer lesbar sind.
Sparsamkeit an der falschen Stelle, die wie im nachfolgenden Fall dazu führen kann, dass eine Rezeptprüfstelle der Apotheke die Erstattung ihrer Kostenabrechnung in fünfstelliger Höhe verweigert.
Sowohl die Apotheke, als auch deren Rezeptabrechnungsstelle konnten die Originalverordnung noch lesen und entsprechend bedrucken, auf dem Image des Rezeptes jedoch konnte die Rezeptprüfstelle den vom Arzt ausgefüllten Teil nicht mehr entziffern:

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