Aktuelle Retax-Falle

Aufsichtsbehörde interveniert zur verlangten Wiederverwendung eines Sprühsystems

Sie erinnern sich sicher an die DAP Retax-Newsletter zur den Rezeptur-Retaxationen der DAK, in denen die Kasse die Wiederbefüllung verwendeter Sprühsysteme einer Minirin®-Rezepturverdünnung für ein klinisch sorgfältig eingestelltes Kind verlangte:

  1. » „Kasse verlangt Nachfüllen benutzter Sprühsysteme“
    (vom 15.12.2015)
  2. » „Einspruch gegen Sprühkopfwiederverwendung abgelehnt“
    (vom 12.01.2016)

Die Ausgangssituation

Das in einer Medizinischen Hochschule behandelte Kind reagiert nach Auskunft des Arztes sehr sensibel auf das synthetische Hormonanalogon Desmopressin und ist daher schwer einzustellen. Eine sehr exakte Dosierungsgenauigkeit ist somit essentiell. Auf Anraten des behandelnden Arztes, wurde von der herstellenden Apotheke somit immer das validierte Sprühsystem des Minirin®-Originals verwendet. Dies hat allerdings einen Verwurf der nicht benötigten Restmenge bei jeder Rezepturherstellung zur Folge.

Krankenkasse vs. Apotheke

» Lesen Sie hier weiter!