Retax: Späte Genehmigung führte zur verspäteten Abgabe Im DAP-Retax-Newsletter vom 29.03.2016 haben wir bereits berichtet, dass Apotheken selbst im Falle eines bundesweiten Poststreiks retaxiert werden. Ein eindeutiger Fall von „höherer Gewalt“ für den rechtlich niemand zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden kann, galt hier offensichtlich nicht für die retaxierte Apotheke: |