Retax-Falle: Nichtlieferbarkeits-Nachweis Bereits 2007 haben die Apotheken auf das Problem hingewiesen, dass die Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneien durch den Hersteller bescheinigt werden muss und wie schwierig es ist, an diesen Nachweis zu kommen. Diese als Defektnachweis der Hersteller unbrauchbaren Belege hatten völlig absurde Retaxeinsprüche zur Folge, da die Apotheken lediglich auf die nicht zu erbringenden Nachweise hinweisen konnten: |