Aktuelle Retax-Falle

Retax-Falle: Nichtlieferbarkeits-Nachweis

Bereits 2007 haben die Apotheken auf das Problem hingewiesen, dass die Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneien durch den Hersteller bescheinigt werden muss und wie schwierig es ist, an diesen Nachweis zu kommen.

Im nachfolgenden Lieferschein aus dem Jahre 2007 wurde das nicht lieferbare Arzneimittel noch nicht einmal namentlich genannt, sondern nur allgemein bescheinigt: „Bestellpositionen, die im Lieferschein nicht aufgeführt sind, sind zur Zeit nicht lieferbar!“:

Diese als Defektnachweis der Hersteller unbrauchbaren Belege hatten völlig absurde Retaxeinsprüche zur Folge, da die Apotheken lediglich auf die nicht zu erbringenden Nachweise hinweisen konnten:

» Lesen Sie hier weiter!