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Verspätete Abgabe: Apotheke zahlt für „höhere Gewalt“

Streiks gelten in der Rechtsprechung als von außen einwirkende Ereignisse, für deren Folgen niemand rechtlich verantwortlich gemacht werden kann, ähnlich wie dies bei Naturkatastrophen der Fall ist.

Offensichtlich gilt diese „Haftungsfreistellung bei höherer Gewalt“ jedoch nicht für Apotheken, wie die nachfolgende Retaxation zeigt:

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