Aktuelle Retax-Falle

Retax-Falle: Mehrere Anwendungsgebiete

Sie haben sicher der Fachpresse entnommen, dass zwischen dem Lyrica®-Erstanbieter Pfizer und Pregabalin-Generikaherstellern sowie den Krankenkassen derzeit ein juristischer Patentstreit vor den Gerichten ausgefochten wird.

Allerdings unterliegen nur die beiden Indikationen

  1. Zusatztherapie bei epileptischen Anfällen
  2. Zur Anwendung bei generalisierter Angststörung

seit über einem Jahr nicht mehr dem Patentschutz.

Die Indikation „neuropathische Schmerzen“ ist jedoch nach wie vor für Pfizer patentgeschützt und noch nicht für Generikaanbieter freigegeben.

Wenn in dieser Zeit der juristischen Auseinandersetzungen und auf der Suche nach einer praktikablen Lösung Krankenkassen via Retaxationen Fakten setzen wollen, ist dies weder fair, noch juristisch akzeptabel.

Dass genau dies aber geschieht, zeigt die folgende Lyrica®-Retaxation:

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