Aktuelle Retax-Falle

Retax: Sind Original und Import trotz abweichender Darreichungsform austauschbar?

In unseren DAP Retax-Newslettern hatten wir schon wiederholt darauf hingewiesen, dass zahlreiche Fragen zum gegenseitigen Austausch von Originalen und Importen dringend einer offiziellen Klärung bedürfen.

Eine dieser offiziell nicht beantworteten Fragen, die immer wieder zu Retaxationen führen, ist die Austauschbarkeit unterschiedlich deklarierter Darreichungsformen bei Originalen und Importen.

Da weder die Apotheken noch deren Softwarehäuser hier bis dato abweichende „Anweisungen“ von der ABDA oder vom DAV erhalten haben, wird in der Apothekensoftware eine etwaige Austauschbarkeit nur dann angezeigt, wenn diese mit einer identischen oder zum Austausch freigegebenen Darreichungsform gemeldet ist. Dies hat jedoch auch zur Folge, dass die Apotheke ggf. vorrangige Rabattverträge gar nicht angezeigt bekommt und dafür anschließend teuer retaxiert werden kann.

In nachfolgendem Fall hat sich eine Apotheke hilfesuchend an das DAP gewandt, die wegen der bis dato fehlenden offiziellen Regelung gleich bei drei Verordnungen um insgesamt ca. 4.200 Euro (inkl. bereits bezahlter Rabatte) retaxiert wurde:


Abb.: Auszug aus der Retaxation

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