KKH-Dienstleister retaxiert erneut Biologicals
Der Austausch biologisch hergestellter Arzneimittel unterliegt zu Recht zusätzlichen gesetzlichen und vertraglichen Austauschkriterien. Diese müssen Apotheken bei ihrer Prüfung auf Substitution sehr genau beachten, um nicht die Arzneimittelsicherheit der Patienten zu gefährden.
Natürlich gilt die hier erforderliche besondere Sorgfalt auch für die Rezeptprüfungsdienstleister der Krankenkassen. Dass automatische Rezeptprüfprogramme bei der Prüfung der Biological-Substitution immer noch Mängel aufweisen, zeigt die nachfolgende Retaxation einer Klinikverordnung über Filgrastim 30 Mio E/0,5 ml von Hexal:
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