Aktuelle Retax-Falle

Retax: Gefährden nur unwirtschaftliche „Formfehler“ die Arzneimittelsicherheit?

Den Vorwurf, dass Formfehler-Retaxationen überwiegend erfolgen, um Arzneimittelkosten ihrer Versicherten auf die Apotheken abzuwälzen, weisen Krankenkassen gern mit der Argumentation zurück, dass die Retaxationen ausschließlich aus Gründen der Arzneimittelsicherheit ausgesprochen würden.
Selbst bei neutralen Beobachtern werden wohl Zweifel an dieser ethischen Rechtfertigung entstehen, wenn sie einen Blick auf die häufig eigenmächtigen Retaxbegründungen der Fälle im DAP-Retaxarchiv werfen.
Auch der nachfolgende Retaxfall spricht eine deutliche Sprache. Auf der unten stehenden ärztlichen Verordnung finden sich zwei potentiell strittige Formfehler, bei denen lediglich die Verordnungszeile retaxiert wurde, deren Abgabe nicht zugunsten der Krankenkasse ausfiel. Dies war genau die Verordnungszeile, bei der die Apotheke gemäß der ärztlichen Anweisung „müssen teilbar sein“ auf die Abgabe einer Rabattarznei verzichten musste:

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