Aktuelle Retax-Falle

Retaxfalle: Stückelung in definierten aber nicht besetzten N-Bereich

In unseren DAP-Newslettern hatten wir schon wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stückelungsregelungen des § 6 (2) und (3) Rahmenvertrag gesetzlich nicht gefordert wären und die ärztlich benötigte Versorgung der Patienten behindern.

Dass die Regelungen zudem zu sehr teuren Retaxationen führen können, wenn Apotheken ärztliche Verordnungen wie rezeptiert versorgen, hatten wir zuletzt in unserem Newsletter vom 11.02.2016 „Retax: 6645 Euro wegen Stückelung in eine nicht im Handel befindliche N3-Größe“ gezeigt.

Hier musste eine Apotheke bei pharmazeutisch korrekter Versorgung einer ärztlich ausdrücklich gewünschten Verordnung wegen Stückelung in eine nicht im Handel befindliche N3-Größe 6645 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

Da § 6 (2) Rahmenvertrag keine Rücksicht darauf nimmt, ob eine in der Packungsgrößen-Verordnung festgelegte N-Größe auch im Handel ist und undifferenziert jede Stückelung in definierte N-Bereiche untersagt, haben Apotheken seit April 2011 nur noch folgende Optionen:

  • den Arzt um eine „Umgehung“ dieser Rahmenvertrags-Vorschrift durch eine Rezept-Neuausstellung zu bitten
  • die Abgabe der ärztlich verordneten Menge auf eine vertragskonforme Menge zu kürzen
  • das Risiko einzugehen, die verordnete Versorgung ganz oder teilweise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen

Apotheken können diese Retaxfalle kaum erkennen, da sie bei Versorgungen von Mehrfachverordnungen keinerlei Unterstützung erhalten:

  • Nach wie vor fehlt eine eindeutige, retaxsichere Neufassung des § 6 (2) Rahmenvertrag.
  • Es gibt keine Warnhinweise der Apotheken-EDV bei Stückelung in einen definierten, aber nicht besetzten Normbereich.
  • Es gibt kein Entgegenkommen retaxierender Rezeptprüfungs-Dienstleister.
  • Es gibt wenig Unterstützung durch regionale Apothekerverbände, derartige Retaxationen zumindest durch Regionalverträge künftig zu unterbinden.

Daher ist das Risiko, in eine derartige Retaxfalle zu geraten, sehr hoch und kann die Apotheke oft teuer zu stehen kommen.

Das zeigt auch die nachfolgende Anfrage eines Apothekers an das Retaxforum:

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