Aktuelle Retax-Falle

DAK-Retax unterscheidet nicht zwischen fristgerechter Vorlage und Abgabe

DAK-Retaxationen haben bereits des Öfteren durch ihre Vertragsinterpretationen den Ärger der Apotheken, der Fachmedien und indirekt auch der betroffenen Versicherten auf sich gezogen, wenn es sich nicht vermeiden ließ, diese in die Retaxeinsprüche zu involvieren.
Erst Ende November durften die Apotheken der Fachpresse entnehmen, dass nun zumindest bezüglich der von der DAK geforderten „aussagekräftigen Vermerke“ bei Pharm. Bedenken eine Einigung erzielt wurde, die sich wieder exakt an den Vorschriften des Rahmenvertrages orientiert.

Siehe Retax-Newsletter:
» „Pharm. Bedenken sind nach wie vor auch durch einen Vermerk zu begründen“

Derzeit berichten uns mehrere Apotheken von einer neuen „Retaxwelle“. Die Rezeptprüfung der DAK retaxiert insbesondere teurere Versorgungen, bei der nach Ansicht der Prüfstelle die Abgabefrist überschritten wurde. Dabei werden weder Bedruckungskorrekturen anerkannt, die vor der Rezeptabrechnung vorgenommen wurden, noch werden im Einspruchsverfahren abgabebegründende Bestätigungen vom verordnenden Arzt oder den eigenen Versicherten „nachträglich“ anerkannt.

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