DAK-Retax unterscheidet nicht zwischen fristgerechter Vorlage und Abgabe DAK-Retaxationen haben bereits des Öfteren durch ihre Vertragsinterpretationen den Ärger der Apotheken, der Fachmedien und indirekt auch der betroffenen Versicherten auf sich gezogen, wenn es sich nicht vermeiden ließ, diese in die Retaxeinsprüche zu involvieren. Siehe Retax-Newsletter: Derzeit berichten uns mehrere Apotheken von einer neuen „Retaxwelle“. Die Rezeptprüfung der DAK retaxiert insbesondere teurere Versorgungen, bei der nach Ansicht der Prüfstelle die Abgabefrist überschritten wurde. Dabei werden weder Bedruckungskorrekturen anerkannt, die vor der Rezeptabrechnung vorgenommen wurden, noch werden im Einspruchsverfahren abgabebegründende Bestätigungen vom verordnenden Arzt oder den eigenen Versicherten „nachträglich“ anerkannt. |