Arzt wünscht keinen eigenmächtigen Austausch

Die ärztliche Therapiefreiheit ist ein schützenwertes Gut, dass dem Arzt sowohl vom Gesetzgeber als auch von den Krankenkassen eingeräumt wird. Dennoch gibt es auch hier Einschränkungen oder Formvorschriften, die auch die Ärzteschaft beachten muss.

Nachfolgende Verordnung zeigt leider, dass die Bereitschaft einiger Ärzte nicht sehr ausgeprägt ist, entsprechende Informationen der Apotheke anzunehmen:

Der Arzt verbietet jede „eigenmächtige“ Abgabeänderung durch obigen Rezeptvermerk.

Rechtliche und vertragliche Vorgaben verlangen jedoch genau dies von der Apotheke

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