Prüfstelle retaxiert vertragskonformen Aut-idem-AusschlussWer Retaxationen aufmerksam verfolgt, hat zunehmend den Eindruck, dass es zur Reduzierung der allerorts beklagten „Retaxwelle“ schon erheblich beitragen würde, wenn die derzeit mit der Retaxklärung betraute Schiedsstelle eine ausreichende Qualifizierung der einzelnen Rezeptprüfer und der verwendeten automatischen Prüfsoftware verlangen würde. Die alleinige Qualifizierung eines Prüfungsunternehmens reicht hierzu offensichtlich nicht aus, wenn sich diese nicht auf die einzelnen Mitarbeiter erstreckt und nicht auch regelmäßig gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften überprüft werden. Wären diese Voraussetzungen erfüllt, so dürfte es nicht vorkommen, dass Retaxationen wie die folgende im Namen einer Krankenkasse versandt werden: |