Aktuelle Retax-Falle

Strafe trotz korrekter Versorgung vertragskonform.

Dass Krankenkassen wirtschaftlich mit den ihnen anvertrauten Beiträgen umgehen müssen und dass durch vertragswidrige Versorgung tatsächlich entstandene wirtschaftliche Verluste retaxiert werden dürfen, wird keine Apotheke in Frage stellen.
Dass Apotheken jedoch vertragskonform finanziell bestraft werden dürfen, auch wenn sie Patienten korrekt, gesetzes- und vertragskonform versorgen, ist absolut unverständlich und mit Ausnahme der Arzneimittelversorgung wohl auch einmalig im Gesundheitswesen.

Folgender Fall erreichte das DAP-Retaxforum:

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