Beim Drucken Rezept vertauscht: Vollabsetzung wegen Falschabrechnung!Legt ein Patient in der Apotheke mehrere Verordnungen vor, so kann es während des Beratungsgesprächs vorkommen, dass ein weiteres Rezept nochmals mit den Daten des bereits vorher bedruckten Vorgängers bedruckt wird. Dies ist für die Rezeptprüfstellen eigentlich leicht erkennbar, da die taxierten Pharmazentralnummern und die Taxbeträge meist keinerlei Bezug zu der ärztlichen Verordnung haben, auf die sie gedruckt wurden. Nun sind Rezeptprüfstellen vertraglich auch gehalten, zugunsten der Apotheken zu retaxieren, aber leider lassen sich in solchen Fällen meist nur die zulasten der Krankenkassen falsch taxierten Rezepte auffinden, nicht jedoch das zugehörige Rezept, welches den Anspruch der Apotheke auf eine nachträgliche Vergütung begründen würde. Nachfolgende Retaxation erreichte das Team des DeutschenApothekenPortals, mit folgender Bitte: |