Aktuelle Retax-Falle

Einspruch gegen Sprühkopfwiederverwendung abgelehnt

Sie erinnern sich sicher an unseren Retax-Newsletter vom 15.12.2015 „Kasse verlangt Nachfüllen benutzter Sprühsysteme“. Dort hatten wir über eine Retaxation der DAK berichtet, die bei einer Minirin (R)-Rezepturverdünnung für ein Kind jeweils eine Einheit des Originalpräparates und nach sorgfältiger Konzentrationseinstellung wieder die Originalflasche und das Original-Sprühsystem verwendete. Auf Anraten des behandelnden Klinikarztes wurde daher auch immer das validierte Sprühsystem des Originalherstellers verwendet, was jedoch bei jeder Rezepturherstellung einen Verwurf der nicht benötigten Restmenge zur Folge hat.

Unser Bericht hatte ein lebhaftes Interesse in der pharmazeutischen Fachpresse mit deutlicher Kritik an dieser Retaxation zur Folge. Kurz nach unserem Beitrag durften die Apotheken zudem lesen, dass die Kennzeichnung der im Handel befindlichen unterschiedlichen Sprühdosierer künftig farblich gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

Daher war eigentlich zu erwarten, dass die DAK diese in die pharmazeutischen Kompetenzen der Apotheken und deren Verantwortung eingreifende Retaxation zurücknehmen würde. Leider wurde diese Erwartung nicht erfüllt: Der Einspruch der Apotheke wurde abgelehnt.

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