Gelten jetzt auch unterschiedliche Verordnungen als Duplikate? Dass identische Verordnungen von Rezeptprüfstellen häufig als nicht erstattungsfähige Duplikate angesehen werden, darüber mussten wir schon mehrfach in unserem Retax-Newsletter berichten. Neu ist jedoch die Retaxvariante, zwei unterschiedliche Verordnungen als Duplikate anzusehen und diese gleich vorsorglich zu retaxieren, bis die Apotheke innerhalb der vertraglichen Einspruchsfrist eine zusätzliche ärztliche Bestätigung vorlegt. So geschehen bei den beiden nachfolgenden Verordnungen zulasten der AOK Niedersachsen IK 2114819, die am 26.04.2014 versorgt wurden und daher bei Retaxeingang bereits 18 Monate zurückliegen (maximale Retaxfrist in Niedersachsen). Verordnung 1 der angeblichen Doppelverordnung:
Abgabedatum: 26.04.2014 |