Aktuelle Retax-Falle

Nullretax-Verzicht wegen „eingetretener Unsicherheit“

Eine der ärgerlichsten Retaxationen 2015 war eine Erstattungsverweigerung, die erfolgte, obwohl die Apotheke völlig gesetzes- und vertragskonform eine Schmerzpatientin versorgte.

Die Patientin benötigte ein Oxycodon-Präparat, welches sie mit einer 1 x täglichen Dosierung über 24 Stunden schmerzfrei halten konnte. Unter den zahlreichen retardierten, wirkstoffgleichen Oxycodon-Produkten gab und gibt es nur ein einziges Präparat im Handel, welches für die 1 x tägliche Einnahme (24-Std.-Retardierung) eine Zulassung aufweisen kann. Daher hatte der verordnende Schmerztherapeut eines Klinikums bewusst das Präparat „Oxycodon HCT beta 1 x tägl. 40 mg ret. 50 St. N2“ verordnet und die 1 x tägliche Einnahme mit der Anweisung „gemäß schriftlicher Anordnung und nach Dosierungsplan“ bekräftigt:

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