Sprechstundenbedarf: Impfstoffverordnungen auf Importabgabe retaxiert Derzeit wird im DAP Retax-Forum vermehrt von Impfstoffverordnungen für den Sprechstundenbedarf berichtet, die ohne entsprechende Vertragsgrundlage auf preisgünstigere Importabgaben retaxiert werden. Allerdings ist eine Substitution gegen Importpräparate im Sprechstundenbedarf nicht verpflichtend! Krankenkasse: AOK Lahr-Wolfach (IK 7615532) Da weder ein Import namentlich verordnet wurde, noch der laut AVS-Vorschrift (ArzneiVerordnungsSoftware) seit 01.07.12 erforderliche Zusatz „Import/Reimport“ erfolgte, handelt es sich hier um eine Verordnung des Originalproduktes von GSK, welche der Kinderarzt zudem durch Anbringen des Aut-idem-Kreuzes vor einer Substitution schützen wollte. Da vom Originalhersteller keine 50er-Packungsgröße im Handel ist, wurde die Apotheke auf eine 50er-Großpackung eines Importanbieters mit der Begründung „mehrere OP = größere OP (§ 3,10 ALV)“ retaxiert: ... |