Sprechstundenbedarf: Impfstoffverordnungen auf Importabgabe retaxiert

Derzeit wird im DAP Retax-Forum vermehrt von Impfstoffverordnungen für den Sprechstundenbedarf berichtet, die ohne entsprechende Vertragsgrundlage auf preisgünstigere Importabgaben retaxiert werden. Allerdings ist eine Substitution gegen Importpräparate im Sprechstundenbedarf nicht verpflichtend!

Nachfolgend ein Retax-Fall zu diesem Thema:

Krankenkasse: AOK Lahr-Wolfach (IK 7615532)

Verordnet: 5 x Infanrix Hexa ISU 10 St. N2 mit Aut-idem-Kreuz

Versorgt mit: 5 x 10er-Packung des Originalherstellers

Abgabedatum: 13.08.13

Retaxiert auf: 1 x 50er-Packung eines Importanbieters

Da weder ein Import namentlich verordnet wurde, noch der laut AVS-Vorschrift (ArzneiVerordnungsSoftware) seit 01.07.12 erforderliche Zusatz „Import/Reimport“ erfolgte, handelt es sich hier um eine Verordnung des Originalproduktes von GSK, welche der Kinderarzt zudem durch Anbringen des Aut-idem-Kreuzes vor einer Substitution schützen wollte.

Da vom Originalhersteller keine 50er-Packungsgröße im Handel ist, wurde die Apotheke auf eine 50er-Großpackung eines Importanbieters mit der Begründung „mehrere OP = größere OP (§ 3,10 ALV)“ retaxiert: ...

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