Retax „unklare“ SSB-Verordnung FSME immunEine besondere Gefahr bei der Versorgung von Sprechstundenbedarf besteht darin, dass sich Arztpraxis und Apotheke vor Eintreffen der SSB-Verordnung bereits besprochen haben, welches Präparat benötigt wird und daher bei Belieferung gegen Übergabe der Verordnung letztlich nicht nochmals geprüft wird, ob es zur Verordnung eine alternative Interpretation gegeben hätte. Ist dies jedoch der Fall, so wird von der Krankenkasse auch bei SSB-Verordnungen häufig eine „unklare Verordnung“ unterstellt und der Apotheke die Erstattung der Versorgung verweigert. Nun ist es wohl nahezu ausgeschlossen, bei einer Praxisbelieferung eine falsche Abgabe oder gar eine Patientengefährdung anzunehmen, da jede Praxisversorgung zum Zeitpunkt der Belieferung nochmals von der Arztpraxis und der versorgenden Apotheke gemeinsam kontrolliert wird. Man sollte daher annehmen, dass eine Krankenkasse sich bei Unklarheiten zur Praxisbelieferung die Verordnungsabsicht und die korrekte Versorgung durch die Arztpraxis schriftlich bestätigen lässt und damit der Arzneimittelsicherheit ausreichend Genüge getan ist. Dass dies in der AOK Rezeptprüfstelle Bayern anders beurteilt wird, mussten wir erst kürzlich anhand einer 22.700-Euro-Retax zeigen: |