Aktuelle Retax-Falle

Kasse verlangt Nachfüllen benutzter Sprühsysteme

Wie weit dürfen Sparbemühungen einer Krankenkasse bei Rezepturherstellungen gehen? Wer bestimmt, wo Grenzen durch die Arzneimittelsicherheit gesetzt werden. Die herstellende Apotheke oder die Krankenkasse?

Erinnern Sie sich an die Arzneimittelmeldung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), die über die Rezepturherstellung eines Fentanyl-Nasensprays mit individueller Dosierung berichtete? Statt des in der Gebrauchsanweisung des Ausgangspräparates erwähnten 0,05-ml-pro-Hub-Zerstäubers, wurde bei der Herstellung der Rezepturanfertigung ein 0,14-ml-pro-Hub-Zerstäuber verwendet. Optisch unterscheiden sich beide kaum.


Verwechslungsgefahr: Die beiden Sprühköpfe unterscheiden sich kaum
Abb. AMK/WEPA Apothekenbedarf/DAZ-Online

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