Aktuelle Retax-Falle

Retax einer mengenidentischen rabattierten N3-Größe

Egal wie ausführlich der Gesetzgeber und die Vertragspartner der Versorgungsverträge die abzugebende Packungsgröße bestimmen, es findet sich immer wieder eine Rezeptprüfstelle die auf eine vermeintlich preisgünstigere, meist kleinere Packungsgröße retaxiert. Völlig unverständlich wird es jedoch, wenn ein Rezeptprüfungs-Dienstleister dabei sogar die vorrangige Abgabe von Rabattarzneien seines Auftraggebers nicht beachtet.

Folgende Retax eines betroffenen Apothekers erreichte das DAP-Retaxforum:

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