Aktuelle Retax-Falle

Auch OTX-Packungsgrößen ohne N-Bezeichnung sind erstattungsfähig

Wir mussten bereits des Öfteren darauf aufmerksam machen, dass eine fehlende N-Bezeichnung nicht automatisch bedeutet, dass GKV-Kassen diese Packungsgrößen nicht erstatten müssen, sondern dass immer der jeweils vorliegende Einzelfall zu prüfen ist.
Gleichwohl verweigern einige Rezeptprüfstellen nach wie vor grundsätzlich die Erstattung ohne eine nähere Prüfung.
Eigentlich keine neue Erkenntnis, aber da auch der zuständige Apothekerverband sich der Prüfstellenmeinung anschloss und der anfragenden Apotheke von einem Einspruch abriet, landete die nachfolgende Retaxation beim DAP-Retaxforum:

Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 103477503)

Verordnet: 6 x Isotonische NACL 0,9% Eif INF 100 ml N1

Abgabe in Rücksprache: 1 x 100 ml + 1 x (5 x 100 ml)

Abgabedatum: 02.02.2015

Versorgung und Abrechnung der Apotheke:

1 x (5 x 100 ml) NACL Lsg.
1 x 100 ml NACL Lsg.

Die Rezeptprüfung der TK verweigerte der Apotheke die Erstattung der in die Abgabe einbezogenen 5er-Packung, da diese angeblich als „Arzneimittel ohne Normgröße“ keine Leistung der GKV sei:

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