Auch OTX-Packungsgrößen ohne N-Bezeichnung sind erstattungsfähig Wir mussten bereits des Öfteren darauf aufmerksam machen, dass eine fehlende N-Bezeichnung nicht automatisch bedeutet, dass GKV-Kassen diese Packungsgrößen nicht erstatten müssen, sondern dass immer der jeweils vorliegende Einzelfall zu prüfen ist. Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 103477503) Versorgung und Abrechnung der Apotheke: 1 x (5 x 100 ml) NACL Lsg. Die Rezeptprüfung der TK verweigerte der Apotheke die Erstattung der in die Abgabe einbezogenen 5er-Packung, da diese angeblich als „Arzneimittel ohne Normgröße“ keine Leistung der GKV sei: |