Aktuelle Retax-Falle

Sonstiger Fehler

Was würde eine Krankenkasse wohl erstatten, wenn ihr eine Apotheke eine Taxzeile mit der Erklärung „sonstige Abgabe“ auf dem Rezept mit 97,10 Euro in Rechnung stellen würde?
Völlig nachvollziehbar würde die Krankenkasse keinen Cent dafür bezahlen!
Aber weshalb sollte dann eine Apotheke eine Retaxation mit der nichtssagenden Begründung „sonstiger Fehler“ in dieser Höhe bezahlen?

Genau so eine Retaxation erhielt ein Mitglied des DAP-Retaxforums von der IKK classic:

Krankenkasse: IKK classic (IK 8001963)

Verordnet: Zostex TAB 7 St. N1

Abgabedatum: 19.06.2014 (Fronleichnam, ein gesetzl. Feiertag in Baden Württemberg)

Die Rezeptprüfung der IKK classic verweigerte der Apotheke die Erstattung ihrer Notdienstversorgung zunächst nur mit der nichtssagenden Erklärung Nr. 35 „sonstiger Fehler“ ohne jede nachvollziehbare Begründung:

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