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Hilfsmittelretax: Erfordert die Bestätigung eine Bestätigung?

Als Apotheken dürfen wir zwar auch sehr teure Arzneimittel abgeben, ohne dass uns der Patient den Empfang quittieren muss, aber bei Hilfsmitteln muss der Empfänger die jeweilige Versorgung immer durch seine Unterschrift bestätigen, will die Apotheke nicht ihren Anspruch auf Erstattung verlieren. Dies mag aus Gründen der Gleichbehandlung noch nachvollziehbar sein, da Hilfsmittelverträge auch mit anderen Leistungserbringern geschlossen werden. Daraus darf aber nicht gefolgert werden, dass Krankenkassen Zweifel an der korrekten Hilfsmittelabrechnung der Apotheken haben dürfen.

Anders verhält es sich, wenn eine Krankenkasse mehrere Hilfsmittelversorgungen trotz Empfangsbestätigung retaxiert und einen Vermerk über die Person verlangt, die im Auftrag des Patienten den Empfang der Hilfsmittel bestätigt hat.

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