Prüfdienstleister lehnt Einspruch gegen rechtswidrige BtM-Retax ab!Erinnern Sie sich an die Retax in unserem Newsletter vom 01.10.2015, bei der eine Apotheke, die Mitglied des „DAP-Retaxforums“ ist, wegen Nichtabgabe eines BtM-Rabattarzneimittels retaxiert wurde, obwohl der von der Prüfstelle verlangte Austausch sowohl gegen das SGB V und den Rahmenvertrag als auch gegen die Ausführungsanweisungen der Bundesopiumstelle (BfArM) verstoßen hätte? Krankenkasse: pronova BKK (IK 106492393) Hier hatte der Arzt ausdrücklich das 24-Std.-Präparat von „betapharm“ verordnet und auch die Einnahmeanweisung ließ keinen Zweifel an der therapeutisch gewünschten Versorgung („1x täglich“). Daher hat die Apotheke den Versicherten der pronova BKK korrekt und wie verordnet mit dem einzigen 24-Stunden-Oxycodon-Präparat versorgt. Sehen wir uns die Rabattvertragssituation der pronova BKK an: |