Circadin®: Neue Einteilung in die PackungsV – beide Packungsgrößen ab jetzt voll erstattungsfähig!Circadin® (Wirktstoff: Melatonin) wird für die kurzzeitige Behandlung der primären, durch schlechte Schlafqualität gekennzeichnete Insomnie bei Patienten ab 55 Jahren eingesetzt und ist mit folgenden Packungsgrößen im Handel erhältlich:
Neue Einteilung in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) Circadin® wird nach der seit dem 01.11.2015 gültigen PackungsV folgendermaßen eingeteilt (Angaben in Stück):
Die 20er-Packung liegt nun zwischen dem N1- und N2-Bereich und bleibt daher ohne N-Kennzeichen, ist aber dennoch gemäß Rahmenvertrag § 6 (2) auf eine Stückzahlverordnung voll erstattungsfähig. Die 30er-Packung hingegen fällt jetzt genau in den N2-Bereich und trägt das Normkennzeichen N2. Außerdem entspricht die 30er-Menge der größten Messzahl Nmax, so dass nun auch Mehrfachverordnungen dieser Packungsgröße gemäß Rahmenvertrag § 6 (3) zulässig sind, sofern der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.1 Besonderheit – VerordnungsvorgabenDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie Verordnungsausschlüsse und -einschränkungen für Hypnotika und Sedativa zur Behandlung von Schlafstörungen fest:
Die Vorgaben der Anlage III richten sich in erster Linie an den Arzt, der die Verordnung eines solchen Arzneimittels besonders begründen und dokumentieren muss. Die Apotheke hat bezüglich der Einhaltung der Verordnungsvorgaben keine weitere Prüfpflicht. Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit sollte jedoch Rücksprache mit dem Arzt gehalten und dieser auf die Verordnungseinschränkung hingewiesen werden. Bestätigt der Arzt die Verordnung, so kann die Apotheke die Rücksprache auf dem Rezept dokumentieren und das Arzneimittel zulasten der GKV abgeben. FazitBeide Packungen Circadin® sind in vollem Umfang erstattungsfähig und können zulasten der GKV auf Rezept abgegeben werden. Die gültige Einteilung der Normgrößen finden Sie auch im DAP-Service PZN-Checkplus. » zur Fachinformation von Circadin® 1 Einige regionale Primärkassen-Arzneilieferverträge verzichten auf den besonderen Vermerk. |