Aktuelle Retax-Falle

Erstattungskürzung durch Addition unterschiedlicher Sondennahrungen

Kürzlich kam es zu einer Erstattungskürzung der Versorgung eines 11-jährigen Kindes mit Sonden-/Trinknahrung zulasten der AOK Bayern:

Krankenkasse: AOK Bayern (IK 8310400)

Verordnet: Hipp Sondennah Mil+Apf+Bir 12 x 500 ml
Hipp Sondennah Mil+Ban+Pfir 12 x 500 ml
Hipp Sondennah Rind+Zucchi 12 x 500 ml

Abgabedatum: 21.01.2015

Nun ist es bei Präparaten, die nicht der gesetzlichen Preisspannenverordnung unterliegen, üblich, mit den jeweiligen Krankenkassen Vertragspreise oder prozentuale Aufschläge zu vereinbaren. Diese werden seit Jahren ohnehin ständig reduziert und unterliegen zudem auch noch einer Reduzierung je nach abgegebener Menge eines Produktes. Im Grunde ist dies auch akzeptabel, wenn Apotheken durch den Einkauf größerer Mengen ihrerseits Einkaufsvorteile erzielen können.
Nicht akzeptabel und auch nicht vertraglich vereinbart ist es jedoch, wenn Rezeptprüfstellen dazu übergehen, Produkte mit unterschiedlichen Pharmazentralnummern zu einer Gesamtmenge zusammenzufassen, um die Vergütung der Apotheke zu reduzieren.

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