Aktuelle Retax-Falle

22.700 Euro Retax wegen angeblich unklarer Dauerverordnungen

Bei Dauerversorgungen von Patienten, Ärzten und Kliniken besteht immer die Gefahr, dass zwar Arzt und Apotheke genau wissen, welche Arzneiform benötigt wird, aber eine Rezeptprüfstelle bei genauerem Hinsehen einen formalen Ansatzpunkt findet, um der Apotheke die Erstattung der erfolgten Versorgung nachträglich zu verweigern. Besonders problematisch wird es immer dann, wenn es sich, wie im nachfolgenden Fall, um Retaxationen über einen längeren Zeitraum und um teure Medikamente handelt.

Im nachfolgenden Fall wurde der betroffenen Apotheke die Kostenerstattung für eine erhebliche Anzahl parenteraler Infusionslösungen seit November 2014 verweigert, was sich letztlich auf einen abgesetzten Gesamtbetrag von über 22.700 Euro summierte. Wenn man sich die unterschiedlichen Retaxbegründungen und die mittlerweile verstrichene Zeit genauer ansieht, fällt es schwer, der Einspruchsablehnung der AOK zu glauben, dass es hier nicht um einen wirtschaftlichen Schaden ging, sondern ausschließlich um die Vermeidung schwerwiegender gesundheitlicher Folgen für Patienten, die letztlich ständig unter klinischer Betreuung standen:

Zum besseren Verständnis der nachfolgend ausgewählten Retaxbeispiele hier die Produktübersicht der Smofkabiven®-Präparate von Fresenius-Kabi:

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