Aktuelle Retax-Falle

Retax – trotz nicht hinterlegter Rabattverträge!

Die wichtigste Voraussetzung zur bevorzugten Abgabe von Rabattarzneien ist neben der Aut-idem-Konformität, dass die Apotheke von ihrer EDV vorrangige Rabattverträge auch angezeigt bekommt. Fehler in der Datenlieferung zwischen Krankenkassen, ABDATA und Apothekensoftwarehaus führen letztlich dazu, dass die Apotheke abzugebende Rabattarzneien gar nicht erst angezeigt bekommt.
Dass dies nicht zulasten der Apotheke – als letztem Glied der Datenkette – gehen darf, gebietet eigentlich die Fairness zwischen Vertragspartnern. Leider ist dies nicht immer der Fall, wie die nachfolgende Retaxation in Höhe von ca. 1900 Euro zeigt.

Krankenkasse: DAK Bad Neuenahr-Ahrweil, angegebene IK: 101560501

Verordnet: Lyrica 75 mg Kaps. 56 St.+ Temozolomid 180 mg Kaps. 5 St. + Temozolomid 140 mg Kaps. 5 St.

Abgabedatum: 07.01.2015

Unter der vom Universitätsklinikum angegebenen Kassen-IK 101560501 wurden der versorgenden Apotheke keine vorrangigen Rabattarzneien angezeigt.

Dennoch wurde der Apotheke die Erstattung der gesamten Verordnung verweigert:

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