Aktuelle Retax-Falle

Retaxfalle: Verschreibungspflichtige Medizinprodukte

Verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig, Arzneimittel, Medizinprodukt, verordnungsfähig, erstattungsfähig? Begriffe des Arzneimittelrechts, die in der Apotheke bezüglich der Erstattung genau zu beachten sind, die aber den Patienten weitestgehend unbekannt und kaum zu erklären sind.

Wenn überhaupt, dann sind Patienten der Meinung, dass lediglich apothekenpflichtige Präparate für Erwachsene nicht mehr verordnungsfähig sind, während verschreibungspflichtige Produkte immer als verordnungsfähig angesehen werden. Dass auch dies nicht ohne Ausnahmeregelungen gilt, ist für die Apotheke mitunter weder Patienten noch Ärzten zu vermitteln.

Besonders problematisch wird es, wenn die Verordnung eines rezeptpflichtigen, jedoch nicht erstattungsfähigen Medikaments aus einer Spezialklinik kommt, die die Erstattung – aus Sicht des Patienten – quasi durch die Ausstellung eines GKV-Rezeptes bestätigt hat.

Hier muss die Apotheke stets gegen Klinik und Patient argumentieren und ggf. auch gegen die Kassengeschäftsstelle des Patienten, die gern die Auskunft gibt „es wird alles bezahlt, was der Arzt als notwendig verordnet hat“. Gegenteilige Informationsgespräche der Apotheke sind daher meist zum Scheitern verurteilt.

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