WALA nimmt Stellung zur unberechtigten Retax eines „bedingt erstattungsfähigen" Anthroposophikums Sie erinnern sich sicher noch an unseren Retax-Newsletter vom 16.07.2015 Wir hatten über eine unberechtigte Retaxation berichtet, in der einer Apotheke die Erstattung eines „bedingt erstattungsfähigen“ Homöopathikums/Anthroposophikums verweigert wurde. Zugrunde lag die nachstehende Verordnung: Krankenkasse: Deutsche BKK (IK 9939003) Die Kosten für diese Versorgung in Höhe von 56,70 Euro wurden der Apotheke, selbst nach begründetem Einspruch, nicht erstattet. Für ihre Ablehnung führte die Krankenkasse an, es würde sich um ein „Homöopathikum/Anthroposophikum ohne Ausnahme“ handeln und dies sei „keine Kassenleistung“. |