Nichtabgabe der Rabattarznei: ALLE Formalien werden verlangt!In unserem Newsletter vom 15.10.2015 „Existenzbedrohende Retaxwelle – Pharmazeutische Bedenken“ hatten wir gezeigt, dass „Massenretaxationen“ zur wirtschaftlichen Bedrohung für die Apotheke werden können. Dies ist leider kein Einzelfall gewesen, denn gerade zu den (DAK-)Retaxationen wegen formal nicht vollständiger Einhaltung der Vorgaben bei „Pharmazeutischen Bedenken“, liegt uns inzwischen eine Vielzahl von Retaxfällen vor. Bei der überwiegenden Zahl dieser Form-Retaxationen liegt das Augenmerk der Rezeptprüfer auf einem fehlenden aussagekräftigen und zusätzlichen Vermerk, der trotz angebrachter Sonder-PZN und begründendem Faktorschlüssel verlangt wird. Dies obwohl sich mittlerweile auch der Deutsche Apotheker Verband als einer der vertragsschließenden Spitzenverbände gegen diese Interpretation des § 4 (2) und (3) Rahmenvertrag gewandt hat. Aber nicht nur „Pharmazeutische Bedenken“, auch andere Verordnungen – mit überwiegend hochpreisigen Taxsummen – werden aufgespürt und retaxiert. Selbst wenn es bspw. bei einer Nichtlieferbarkeit kaum Sinn macht, diese mit einer Sonder-PZN für „Nichtlieferbarkeit“, einem 3-stelligen erklärenden Faktor und dem zusätzlichen Vermerk „nicht lieferbar“ gleich dreifach zu begründen. Apothekenteams, die meinen, dass sie auf drei Begründungen verzichten können und stattdessen auf eine erklärende Begründung vertrauen, werden durch den Retax-Alltag schnell eines Besseren belehrt, wie der folgende Fall zeigt: Krankenkasse: DAK Gesundheit (IK 4067996) |