Aktuelle Retax-Falle

Form-Retax: Fehlende Arztnummer Teil 2

Im 1. Teil unseres Retax-Newsletters über fehlende LANR (Lebenslange Arztnummer) hatten wir darüber berichtet, dass Form-Retaxationen auch für Sprechstundenbedarfsverordnungen ausgesprochen werden.

» Form-Retax: Fehlende Arztnummer Teil 1

Dass sogar Verordnungen im sogenannten „Ersatzverfahren“ bei fehlender LANR mit 5 Euro pro Packung (allerdings max. 50 Euro pro Verordnung) retaxiert werden, wollen wir im heutigen Newsletter zeigen.


2. „Ersatzverordnungen“ im Notdienst bzw. bei Hausbesuchen

Für Verordnungen im Notdienst und bei Hausbesuchen sehen die Arztvorschriften Verordnungserleichterungen vor, um den Ärzten trotz fehlender Rezeptangaben die Verschreibung zu ermöglichen:

KBV November 2014
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS – Elektronische Gesundheitskarte


„[…]
Das Ersatzverfahren nutzt der Arzt oder Psychotherapeut, wenn die Gesundheitskarte nicht verwendet werden kann. Das ist der Fall, wenn:
- der Versicherte die Krankenkasse oder die Versichertenart gewechselt hat, aber noch die alte Karte vorlegt
- die Karte, das Kartenterminal oder der Drucker defekt ist
- für Hausbesuche kein mobiles Kartenlesegerät zur Verfügung steht und keine in der Praxis vorgefertigten Formulare verwendet werden können

Im Ersatzverfahren benötigt der Arzt folgende Daten für die Abrechnung und für Vordrucke wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte:
- Krankenkasse
- Name, Geburtsdatum und Postleitzahl des Versicherten
- Versichertenart (Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
und nach Möglichkeit Krankenversichertennummer“

Für die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken in Bayern gilt dies offenbar nur sehr eingeschränkt:

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